Ziel und Zweck des Winterdienstes ist die Sicherstellung der Befahr- und Begehbarkeit und von Gehwegen und Straßen und die Bekämpfung der Winterglätte. Der Eigentümer ist gesetzlich zum Räumen und Streuen verpflichtet-
Sie als Eigentümer können diese Pflicht auch auf uns mit der Folge eigener Entlastung delegieren- entsprechend der Satzungen der Gemeinden inklusive Versicherung.
Zur Durchführung des Winterdienstes stehen unsere Winterdienstfahrzeuge mit Schneepflügen zur Verfügung. Der gefallene Schnee wird mechanisch, vorwiegend per Hand mit Schneeschaufel oder mechanisch mittels Schneeschieber an den Straßenrand geräumt.
Zur Bekämpfung der Winterglätte wird auf Wunsch auch Streumittel eingesetzt.
Unsere geschulten Mitarbeiter haben die Möglichkeit, auf Grund ihrer Erfahrungen der Situation angepasst fein dosierte Streumengen gezielt in den Gefahrenbereich zu bringen. Dadurch wird ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der Umwelt erzielt.
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